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Wiedereingliederungsmanagement

- 2. Überbetriebliche Veranstaltung in Rinteln
Pressemitteilung 19.05.2008: Betriebliches Eingliederungsmanagement rechnet sich
Eine aktuelle Studie der Universität zu Köln hat bundesweit die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs.2 SGB IX untersucht. Die Verpflichtung der Unternehmen zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement ergibt sich aus dem 2004 novellierten Sozialgesetzbuch IX. Die Studie zeigt, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement dort, wo es eingeführt wird, zu einer Reduktion von Fehlzeiten und einem leistungsgerechten Einsatz der betroffenen Mitarbeiter führt. Weiter (pdf) [36 KB]

Pandemie

1. überbetriebliche Veranstaltung am 23.11.2007 in Rinteln
Vortrag und Diskussion "Influenza-Pandemie". Die Veranstaltung fand bei Personalleitern, Sicherheitsfachkräften und Verantwortlichen für integrierte Managementsysteme regen Anklang. Die Referenten, Frau Dr. Sabine Böttcher und Dr. Rolf Melms von K.A.m.P.S. e.V., zeigten ebenso die Verwundbarkeit auch mittelständischer Unternehmen durch eine Pandemie auf wie vorbereitende Maßnahmen, um größere Schäden zu verhindern. K.A.m.P.S. e.V. hatte bereits 2006 im Rahmen einer Jubiläumsveranstaltung der Einrichtung in Bückeburg Sicherheitsfachkräfte zum überbetrieblichen Erfahrungsaustausch eingeladen und in anschließenden Vorträgen den Geschäftsführern, Personalleiten und Sicherheitsfachkräften Themen wie "Risikomangement", "Sucht" und "psychische Erkrankungen" näher gebracht.

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