Kosten
Kosten
Üblicherweise meldet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu unseren Untersuchungen oder Beratungen an. Die Kosten trägt der Arbeitgeber, nicht etwa die Krankenkasse. Der Auftraggeber erhält von uns eine Rechnung.
Privatpersonen, die auf eigene Veranlassung kommen, bitten wir in der Regel um Bezahlung per ec-cash. Soweit uns bekannt, übernimmt die Agentur für Arbeit in bestimmten Fällen die Kosten für Untersuchungen, wenn damit die Arbeitslosigkeit beendet werden kann. Dies traf bisher für Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung(Taxi-, Bus- oder LKW-Fahrer) oder Offshore-Untersuchungen zu (z. B. Arbeiten auf Ölplattformen).
Reisemedizinische Beratungen sind keine Kassenleistungen und werden von uns gegenüber Privatpersonen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Reisemedizinische Impfungen werden jetzt von einigen Krankenkassen erstattet, nicht aber, wenn es sich um beruflich veranlasste Impfungen handelt. Letztere muss der Arbeitgeber bezahlen. Wir können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Leistungen zum Gesundheitsmanagement - Health Coaching - Case Management stellen wir mit festem Stundensatz in Rechnung.
Auf Anfrage nennen wir vorab die Kosten, soweit vorhersehbar.