Auftrag
gesetzlicher Auftrag des
Betriebsarztes
(klassischer Ansatz)
Verhinderung bzw. Erkennen von Berufskrankheiten
ergonomische Verbesserungen
Verminderung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
Einbeziehung des Betriebsarztes bei der Planung und Gestaltung neuer Arbeitsplätze
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Arbeitsplatzbegehungen
Ergonomieberatungen
Mitwirkung beim Arbeitsschutzausschuss
Mitwirkung bei der Wiederein-gliederung langzeitkranker Mitarbeiter
Schutzimpfung bei entsprechend gefährdeten Mitarbeitern
Gesundheitsberichte
Zusammenarbeit u.a. mit Sicherheitsfachkraft und Betriebsrat