K.A.m.P.S. e.V. - gesetzl. Auftrag
Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin ist ein präventiv ausgerichtetes Fachgebiet der Medizin.
Man kann unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Auftrag (z. B. als Betriebsarzt oder Untersuchenden von Mitarbeitern)
und den deutlich darüber hinaus gehenden Möglichkeiten des Faches Arbeitsmedizin von der Ergonomie, über das Erkennen von Gesundheitsriiken bis zu sozialmedizinischen Beratungen oder Gutachetn.
gesetzlicherAuftrag
gesetzlicher Auftrag des Betriebsarztes - (klassischer Ansatz)
Auftraglistegesetzl
- Verhinderung bzw. Erkennen von Berufskrankheiten
- ergonomische Verbesserungen
- Verminderung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- Einbeziehung des Betriebsarztes bei der Planung und Gestaltung neuer Arbeitsplätze
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Arbeitsplatzbegehungen
- Ergonomieberatungen
- Mitwirkung beim Arbeitsschutzausschuss
- Mitwirkung bei der Wiedereingliederung langzeitkranker Mitarbeiter
- Schutzimpfung bei entsprechend gefährdeten Mitarbeitern
- Gesundheitsberichte
- Zusammenarbeit u. a. mit Sicherheitsfachkraft und Betriebsrat