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K.A.m.P.S. e.V. - gesetzl. Auftrag

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin ist ein präventiv ausgerichtetes Fachgebiet der Medizin.
Man kann unterscheiden zwischen dem gesetzlichen Auftrag (z. B. als Betriebsarzt oder Untersuchenden von Mitarbeitern)
und den deutlich darüber hinaus gehenden Möglichkeiten des Faches Arbeitsmedizin von der Ergonomie, über das Erkennen von Gesundheitsriiken bis zu sozialmedizinischen Beratungen oder Gutachetn.

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gesetzlicher Auftrag des Betriebsarztes - (klassischer Ansatz)

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