K.A.m.P.S. e.V. - FAQ
FAQ`s - (Häufig gestellte Fragen)
1)
F: Wer muss sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen, wo steht das?
A: Im Grunde genommen jeder Betrieb. Für kleine Betriebe gibt es jedoch unterschiedliche Duchführungsbestimmungen der einzelnen Berufsgenosenschaften mit gewissen Ausnahmen (DGUV Vorschrift 2). Untersuchungen können aber auch unabhängig von einer geregelten Betreuung erforderlich sein, z.B. nach der Gefahrstoffverordnung.
2)
F: Wer muss für die Betreuung oder Untersuchung aufkommen?
A: Der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wird in der Regel mit einem Arzt oder einem überbetrieblichen Dienst einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, in dem dies geregelt ist.
3) F: Kann ich mich als Arbeitnehmer auf meinen eigenen Wunsch arbeitsmedizinisch untersuchen lassen?
A: Ja, wenn Sie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Ihren Beschwerden und der Arbeit vermuten. Der Arbeitgeber wird in der Regel mit einem Arzt oder einem überbetrieblichen Dienst einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, in dem dies
geregelt ist.
4) F: Bei uns werden jetzt vom Betriebsarzt Sehtests für alle Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen durchgeführt - muss ich hingehen, ich gehe doch schon immer zu meinem Augenarzt?
A: Sie sollten hingehen, denn Sie als Arbeitnehmer haben ein Recht auf diese Untersuchung und Beratung, die im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G37 festgelegt ist. Diese Untersuchung und Beratung erfolgt speziell im Hinblick auf Ihre Bildschirmtätigkeit mit entsprechender ergonomischer Beratung.
Sie müssen nicht, es sei denn, in Ihrem Betrieb gibt es hierüber spezielle Regelungen, z.B. Betriebsvereinbarungen.